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1319. o. T. o. O.

Das Breslau er Kapitel an Herrn . . : der Dom und viele andere Kirchen der Stadt und der Diöcese Breslau seien wegen des Peterspfennigs im Interdikt. Nach den neuen kanonischen Bestimmungen (Bonif. VIII, lib. VI) aber soll während des Interdikts bei geschlossenen Thüren celebrirt werden. Deshalb solle er die Vikare bei Strafe des Bannes berufen und ihnen bei Verlust ihrer Stipendien befehlen, dass sie den Gottesdienst wie gewöhnlich, jedoch mit leiser Stimme, feiern.

Cod. dipl. Siles. V, 76. Im Jahre 1321 war das Interdikt aufgehoben, vgl. ebendaselbst S. 77, Anmerkung.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 18, 1898; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1316 - 1326. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke.